Beiträge

MfI 1 Repetitorium

Wir laden euch alle zum erstmaligen Repetitorium für MfI 1 einladen. Im Repetitorium habt ihr nochmal die Möglichkeit für die Klausur zu lernen und Übungsaufgaben zu bearbeiten. Hierfür werden wir Discord verwenden:

Hier geht’s zum Discord

Das Repetitorium wird vom Mittwoch dem 14.10 bis zum Freitag dem 16.10 stattfinden. Es ist täglich von 10:00 – 13:00 und 14:00 – 16:30 Uhr. Damit wir wissen, welche Themen euch besonders interessieren, bitten wir euch darum die folgende Umfrage auszufüllen:

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Wir freuen uns, euch im Repetitorium zu sehen!

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Highlights des Informatik Kick-Off

Der Informatik-Auftakt ist beendet, aber die Aufzeichnung ist online auf Youtube.
Höhepunkte des Treffens:

  • Die Kurse für das Sommersemester 2020 beginnen am 4. Mai und enden am 17. Juli
  • Die Kurse für das Wintersemester 2020/21 beginnen am 1. November
  • Alle Kurse werden online durchgeführt (verschiedene Unterrichtsstile und Plattformen)
  • Vollständiges Kursangebot (keine Ermäßigung)
  • Vor den Prüfungen ist keine physische Anwesenheit auf dem Campus erforderlich. Die Online-Teilnahme ist während des Semesters möglich
  • Prüfungstermine in vier Phasen:
    • 20. Juli – 7. August: Hauptklausur für das Sommersemester
    • 21. September – 9. Oktober: (Nach)Klausur für das Sommersemester ohne Grundkurse
    • 12. Okt. – 16. Okt.: (Nach)Klausur der Grundkurse für das Sommersemester (um Konflikte mit der Sopra zu vermeiden)
    • 19. Oktober – 30. Oktober: (Nach)Klausur für das Wintersemester

Weitere Informationen: Youtube Video

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Virtual Informatics Kick-Off

Am Montag 27.4. um 15:00 findet ein virtueller Informatik Kick-Off für das Sommersemester statt (mit einer Woche Vorlauf um Ihnen mehr Zeit für Ihre Entscheidungen zu geben).

Wie üblich bietet die Veranstaltung Neuigkeiten zur Entwicklung der Fachrichtung, sowie einen Überblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen. Zusätzlich wird es Informationen geben zu online-Lehre und zu Klausuren.

Der Kick-Off findet online statt. Die Dozenten werden in einem zoom meeting sein, welches für die Studierenden auf YouTube gestreamed wird:

https://youtu.be/BFR3bYtYZPw

Es wird auch Gelegenheit geben, Fragen im YouTube chat zu stellen. Die Modalitäten erklären wir am Anfang des Kick-Off.

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Corona Verfügungen und Maßnahmen von Saarländisches Staat

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (20. März 2020)

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Auf Grund der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12. September 2016 (AmtsBl. I S. 856) ergeht auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport folgende

Allgemeinverfügung

  1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 2 m einzuhalten.
  2. Untersagt werden Betriebe des Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und sonstigen Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
  3. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  4. Triftige Gründe sind insbesondere:
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen,
    • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
    • Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Bau- und Gartenmärkte, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskiosk). Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der Mindestabstand sowohl innerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände eingehalten werden.
    • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
    • die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige,
    • die Begleitung Sterbender, sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne Gruppenbildung über 5 Personen,
    • die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren,
    • die Wahrnehmung von Sitzungen durchehrenamtliche Mitglieder von Organen in Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
    • die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften. Ein Abstand von zwei Metern ist auch hier einzuhalten.
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  5. Sonstige Ladenlokale von Gewerbetreibenden, deren Betreten zur Entgegennahme der Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Erbringung der Dienstleistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist gestattet.
  6. Die Ordnungsbehörden sind angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
  7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes geahndet werden.
  8. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21. März 2020, am Tag nach ihrer Bekanntgabe, in Kraft und gilt bis einschließlich 03. April 2020.
  9. Soweit
    • die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie zur Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten und Veranstaltungen und Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen und/oder
    • die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie sowie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und zum Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG SL) vom 16.03.2020 zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit in Krafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.
  10. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
  11. Die Vollzugspolizei steht zur Amtshilfe bereit; die polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.

Stephan Kolling
Staatssekretär                                                      

Christian Seel
Staatssekretär

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Mehr Info: https://www.saarland.de/SID-13D62E75-7214DFAC/254312.htm

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Corona updates from the CS department

Dear students of the Computer Science department,
As you might have read, the university is going to be closed, effective tomorrow, Tuesday 17 March, as a response to the pandemic. The official message from the University President is copied below. With this e-mail, we would like to inform you about how the closing affects exams and ongoing courses.

  • Classroom teaching and study will not take place until 04 May 2020 in order to counteract the further spread of the coronavirus. If you participate in an ongoing course or seminar, your instructor will inform you whether the course will transition to an online format.
  • Examinations that require the student’s attendance at the university will not take place at least until 24 April 2020. This implies that all written exams will be postponed to a later date. In due time, the instructors of courses with postponed exams will contact their students with updates on rescheduling of the exam.
  • In urgent individual cases, the examiners may decide in agreement with the students concerned whether an oral examination may be conducted via video conference. Please contact the instructor of a given course if your individual case does not allow you to wait for the results of an exam that is re-scheduled at a date after 24 April.
  • The processing times of ongoing qualification papers (such as term papers, Bachelor’s thesis, Master’s thesis, state examination thesis) will be adjusted. I.e., your deadline for submission of your thesis will be postponed according to the closing period. If you want to submit a thesis during the closing, please send an electronic version in PDF format to the examination office and to your reviewers. You will have to hand in the written copies, following the usual procedure, after re opening of the university.

Regarding the upcoming summer semester, we have the following important information for you:

  • The start of courses has been postponed to Monday, May 4th.
  • We expect that the same set of courses will be offered as during a regular summer semester. Courses might be offered using online formats, rather than in a presence mode, at least during the first weeks of the new semester.
  • In response to the delayed start of the course time, instructors might offer online materials before May 4th that you can use for preparation while the university is closed. If so, you can find these materials on the course’s web page that is linked through LSF.
  • Like in this semester, you can use the SIC seminar assignment system to register for seminars. The system will be available for students starting from April 7th. The deadline for registration is April 17th.
  • As of now, we expect that exams for courses in the summer semester will be scheduled at the usual periods during the summer term break.
  • We are aware of the problems that the current situation is generating for incoming international students. We are working on a solution for freshmen enrolment. In case of questions, please directly contact the Studierendensekretariat or Welcome Center: https://www.uni-saarland.de/studium/beratung/studierendensekretariat.html (German only)https://www.uni-saarland.de/en/global/welcome-center.html (in English)

For further updates, please regularly check:  
– Corona-related updates of Saarland Informatics Campus: http://bit.ly/enCoronaSIC
– Corona-related updates of Saarland University: https://www.uni-saarland.de/en/page/coronavirus.html
and information posted on webpages of courses that you took this winter semester or courses you plan to take in the summer semester.

Should you have questions, please always check these resources first, to avoid overburdening our study coordinators! Otherwise please contact the study coordinators via e-mail.

These are our commitments during the Covid 19 pandemic. By joining forces and acting calmly, informed and responsibly, we can contribute our share to slow down the spread of the virus. #FlattenTheCurve!
Keep in mind: The fewer people fall ill at the same time, the better the people affected can be treated in our hospitals. This is why the infection curve must be lowered as much as possible in an effort to reduce the mortality rate by giving our health system enough time to care for and heal the patients. Physical Isolation is the most effective measure to contain the pandemic and the best way to reduce the infection rate. So, if possible, stay at home! Reduce contact with people outside your family or direct household to the absolute minimum and only leave your home if absolutely necessary.

The Department of Computer Science at Saarland University hopes that everyone will remain healthy and safe throughout the corona situation and that we will soon be reunited in our familiar university setting.
Stay safe and healthy everyone!

Prof. Dr Jürgen Steimle (Vice Dean of Study Affairs)
Dr. Tanja Breinig (Study Coordinator)



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Aktuelle Entscheidungen zur Coronapandemie

1) Der Beginn der Lehrveranstaltungen im kommenden Sommersemester wird vom 6. April auf den 4. Mai 2020 verschoben, ohne dass die Vorlesungszeit nach hinten verlängert werden soll.

2) Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten des Coronavirus (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), zuletzt erweitert um die französische Region Grand Est, wird der Zugang zu den Standorten der Universität bis auf Weiteres nicht gestattet. Für Personen, die aus einem der Risikogebiete zurückkehren, gilt weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen Absenz von den Standorten der Universität.

3) Des Prüfungssekretariates und die Studienkoordination der Informatikprogramme und der GradSchool bieten nur dann eine persönliche Beratung an, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Die regulären Sprechstunden finden bis auf weiteres nicht statt. Angelegenheiten und mögliche Termine sollten per E Mail oder Telefon (siehe Kontakte auf www.ps-mint.uni-saarland.de) für das Prüfungsssekretaruat oder per E-Mail (studium@cs.uni-saarland.de) für die Studienkoordination besprochen werden. Danach werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

Werden Sie auf der UdS-Webseite eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema finden. Anfragen und Anmerkungen können Sie gern an krisenstab@uni-saarland.de senden.

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