Häufig gestellte Fragen zu Prüfungsausschüssen

Hier möchten wir euch Informationen zu Prüfungsausschüssen an unserer Universität bieten.

Was ist ein Prüfungsausschuss?

Ein Prüfungsausschuss ist ein Gremium an der Universität, das die Organisation, Durchführung und Anerkennung von Prüfungen überwacht. Er achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnungen und stellt sicher, dass die Prüfungen fair und transparent ablaufen.

Zusammensetzung des Prüfungsausschusses

Ein Prüfungsausschuss besteht in der Regel aus

  • drei Professor*innen,
  • einem wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
  • einem Studierenden,

sowie jeweils deren Stellvertretern zusammen. Diese Zusammensetzung soll dafür sorgen, dass die Interessen aller am Studium beteiligten Mitgliedergruppen vertreten werden können. Zu Beginn jeder Amtsperiode wählen die Mitglieder des Prüfungsauschusses ein nicht-studentisches Mitglied zu dessen Vorsitzenden. Diesem werden in der Regel die Entscheidungskompetenzen für eine Reihe von häufig vorkommenden Entscheidungsfragen übertragen.

Wie kann der Prüfungsausschuss euch helfen?

Der Prüfungsausschuss ist eure Anlaufstelle bei Anliegen zu Prüfungsangelegenheiten, Anerkennung von externen Studienleistungen oder in Härtefällen.

Die Prüfungsordnung benennt beispielhaft einige Entscheidungsfragen in §7(5).

Wenn ihr Unsicherheiten habt oder Unterstützung benötigt, könnt ihr euch gerne an die studentischen Vertreter im Prüfungsausschuss wenden.

Eure studentischen Vertreter in unseren Prüfungsausschussen

FAQ

  • Wo finde ich meine Prüfungsordnung?
    Hier.
  • Wie reiche ich einen Antrag bei meinem Prüfungsausschuss ein?
    Der Antrag erfolgt in der Regel per E-Mail je nach Studiengang an das zuständige Prüfungssekretariat oder den Vorsitzenden. Die E-Mail kannst du frei formulieren.
    Die E-Mail Adresse findest du auf der studiengangsspezifischen Seite des Prüfungssekretariats. Für Studierende der Bioinformatik ist diese Information hier zu finden.
    Das Prüfungssekretariat, auch oft “Prüfungsamt” genannt, unterstützt den jeweiligen Prüfungsausschuss bei der Durchführung des Anerkennungsverfahrens. Der Antrag, den du dort stellst, ist im Grunde genommen ein Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Bist du mit der Bearbeitung des Prüfungsamts nicht einverstanden, kannst du dich direkt an den Prüfungsausschuss wenden.
  • Wie finde ich heraus, wer der Vorsitzende von meinem Prüfungsauschuss ist?
    Siehe Dekanat und Gremien.
  • Brauche ich einen Anwalt, um den Antrag zu formulieren?
    Nein.
  • Ich bin mit der Entscheidung des Vorsitzenden nicht zufrieden. Was kann ich tun?
    Du kannst die Entscheidung gegenüber dem Vorsitzenden anfechten. Kontaktiere am besten im Vorfeld die studentischen Vertreter des jeweiligen Prüfungsausschusses. Laut Prüfungsordnung § 7(6) gilt:

    (…) Wird [die Entscheidung des Vorsitzenden] von einem [Studierenden] angefochten oder von einem Mitglied des Prüfungsausschusses beanstandet, so entscheidet der Prüfungsausschuss; (…)

    Das bedeutet, dass im Prüfungsausschuss nochmal mit allen Mitgliedern über den Fall abgestimmt wird.
  • Wie fechte ich eine Entscheidung an?
    Die Anfechtung sollte schriftlich erfolgen, bspw. als Antwort auf die E-Mail des Vorsitzenden. Aus dem Text sollte erkennbar sein, dass du mit der Entscheidung nicht zufrieden bist, und eine Entscheidung durch den Prüfungsauschuss möchtest.

Noch Fragen? Schreibe uns gerne unter help[at]cs.fs.uni-saarland.de.