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Highlights des Informatik Kick-Off

Der Informatik-Auftakt ist beendet, aber die Aufzeichnung ist online auf Youtube.
Höhepunkte des Treffens:

  • Die Kurse für das Sommersemester 2020 beginnen am 4. Mai und enden am 17. Juli
  • Die Kurse für das Wintersemester 2020/21 beginnen am 1. November
  • Alle Kurse werden online durchgeführt (verschiedene Unterrichtsstile und Plattformen)
  • Vollständiges Kursangebot (keine Ermäßigung)
  • Vor den Prüfungen ist keine physische Anwesenheit auf dem Campus erforderlich. Die Online-Teilnahme ist während des Semesters möglich
  • Prüfungstermine in vier Phasen:
    • 20. Juli – 7. August: Hauptklausur für das Sommersemester
    • 21. September – 9. Oktober: (Nach)Klausur für das Sommersemester ohne Grundkurse
    • 12. Okt. – 16. Okt.: (Nach)Klausur der Grundkurse für das Sommersemester (um Konflikte mit der Sopra zu vermeiden)
    • 19. Oktober – 30. Oktober: (Nach)Klausur für das Wintersemester

Weitere Informationen: Youtube Video

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Virtual Informatics Kick-Off

Am Montag 27.4. um 15:00 findet ein virtueller Informatik Kick-Off für das Sommersemester statt (mit einer Woche Vorlauf um Ihnen mehr Zeit für Ihre Entscheidungen zu geben).

Wie üblich bietet die Veranstaltung Neuigkeiten zur Entwicklung der Fachrichtung, sowie einen Überblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen. Zusätzlich wird es Informationen geben zu online-Lehre und zu Klausuren.

Der Kick-Off findet online statt. Die Dozenten werden in einem zoom meeting sein, welches für die Studierenden auf YouTube gestreamed wird:

https://youtu.be/BFR3bYtYZPw

Es wird auch Gelegenheit geben, Fragen im YouTube chat zu stellen. Die Modalitäten erklären wir am Anfang des Kick-Off.

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Corona Verfügungen und Maßnahmen von Saarländisches Staat

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (20. März 2020)

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Auf Grund der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12. September 2016 (AmtsBl. I S. 856) ergeht auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport folgende

Allgemeinverfügung

  1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 2 m einzuhalten.
  2. Untersagt werden Betriebe des Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und sonstigen Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.
  3. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  4. Triftige Gründe sind insbesondere:
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen,
    • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),
    • Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Bau- und Gartenmärkte, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskiosk). Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der Mindestabstand sowohl innerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände eingehalten werden.
    • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich,
    • die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige,
    • die Begleitung Sterbender, sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
    • Sport und Bewegung an der frischen Luft ohne Gruppenbildung über 5 Personen,
    • die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren,
    • die Wahrnehmung von Sitzungen durchehrenamtliche Mitglieder von Organen in Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
    • die individuelle stille Einkehr in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften. Ein Abstand von zwei Metern ist auch hier einzuhalten.
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  5. Sonstige Ladenlokale von Gewerbetreibenden, deren Betreten zur Entgegennahme der Dienst- oder Werkleistung erforderlich ist, sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Erbringung der Dienstleistung oder des Werks außerhalb des Ladenlokals ist gestattet.
  6. Die Ordnungsbehörden sind angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
  7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes geahndet werden.
  8. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21. März 2020, am Tag nach ihrer Bekanntgabe, in Kraft und gilt bis einschließlich 03. April 2020.
  9. Soweit
    • die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie zur Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten und Veranstaltungen und Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen und/oder
    • die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie sowie des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und zum Vollzug des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG SL) vom 16.03.2020 zu Veranstaltungsverboten und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit in Krafttreten dieser Allgemeinverfügung außer Kraft.
  10. Diese Allgemeinverfügung ist sofort vollziehbar.
  11. Die Vollzugspolizei steht zur Amtshilfe bereit; die polizeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.

Stephan Kolling
Staatssekretär                                                      

Christian Seel
Staatssekretär

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Mehr Info: https://www.saarland.de/SID-13D62E75-7214DFAC/254312.htm

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Aktuelle Entscheidungen zur Coronapandemie

1) Der Beginn der Lehrveranstaltungen im kommenden Sommersemester wird vom 6. April auf den 4. Mai 2020 verschoben, ohne dass die Vorlesungszeit nach hinten verlängert werden soll.

2) Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten des Coronavirus (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), zuletzt erweitert um die französische Region Grand Est, wird der Zugang zu den Standorten der Universität bis auf Weiteres nicht gestattet. Für Personen, die aus einem der Risikogebiete zurückkehren, gilt weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen Absenz von den Standorten der Universität.

3) Des Prüfungssekretariates und die Studienkoordination der Informatikprogramme und der GradSchool bieten nur dann eine persönliche Beratung an, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Die regulären Sprechstunden finden bis auf weiteres nicht statt. Angelegenheiten und mögliche Termine sollten per E Mail oder Telefon (siehe Kontakte auf www.ps-mint.uni-saarland.de) für das Prüfungsssekretaruat oder per E-Mail (studium@cs.uni-saarland.de) für die Studienkoordination besprochen werden. Danach werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

Werden Sie auf der UdS-Webseite eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema finden. Anfragen und Anmerkungen können Sie gern an krisenstab@uni-saarland.de senden.

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Nikolausfete

Sehr geehrte ProfessorInnen, liebe KommilitonInnen und liebe MitarbeiterInnen!

im Namen des Fachschaftsrates laden wir euch herzlich zu unserer Nikolausfeier am Donnerstag den 5.12. ab 10 Uhr ein. Wir bieten Glühwein, selbstgemachte Waffeln, Crêpes, viel Weihnachtsmusik und Vorweihnachtsstimmung.

Natürlich ist wieder alles KOSTENLOS. Denoch würden wir uns an diesem Tag über eine kleine Spende freuen, die einem guten Zweck dienen soll. In diesem Jahr gehen die Spenden zu 100% an die Kindertageseinrichtung St. Katharina in Wallerfangen.

Wir freuen uns auf Euch und sehen uns am 5.12.!

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Kneipentour WiSe19/20

Liebe Kommilitonen und Kommilitoninnen!

Die Fachschaften der Anglistik und Informatik haben sich wieder zusammengetan und eine Kneipentour für euch organisiert. Treffpunkt ist wie gewohnt um 18:30 am Staatstheater. Dort gibt’s erstmal was zu Trinken und anschließend werden die Kneipen Saarbrückens unsicher gemacht, die mit verschiedenen Specials auf uns warten 😉

ANMELDEN könnt ihr euch BIS ZUM 25.11. über https://forms.gle/PHhqA4rHzvQrujFV6

Wir freuen uns auf euch!

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StEP – Orientierungsveranstaltung für Erstsemester

Du hast dich gerade für einen einen Informatikstudiengang an der Universität des Saarlandes eingeschrieben?

Dann ab zur StEP! Das ist unsere Orientierungsveranstaltung für Erstsemester bei der wir dir deinen Studiengang, den Campus, Saarbrücken und alles andere, was man als Erstsemester wissen muss, näher bringen.

Alle weiteren Informationen und die Anmeldung findest du hier.

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