Month March 2020

Corona Verfügungen und Maßnahmen von Saarländisches Staat

Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie (20. März 2020) Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Sehr geehrte Damen und Herren, das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Auf Grund der Zuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie für landesweit anzuordnende Maßnahmen des Infektionsschutzes nach § 54 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 12. September 2016 (AmtsBl. I S. 856) ergeht auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport folgende Allgemeinverfügung Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 2 m einzuhalten. Untersagt werden Betriebe des Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz und sonstigen Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere: die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen, die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), Versorgungsgänge für die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Bau- und Gartenmärkte, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungskiosk). Die Handeltreibenden haben Vorsorge zu treffen, dass der Mindestabstand sowohl innerhalb der Betriebsräume als auch auf dem Außengelände eingehalten werden. der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und […]

Corona updates from the CS department

Dear students of the Computer Science department,As you might have read, the university is going to be closed, effective tomorrow, Tuesday 17 March, as a response to the pandemic. The official message from the University President is copied below. With this e-mail, we would like to inform you about how the closing affects exams and ongoing courses. Classroom teaching and study will not take place until 04 May 2020 in order to counteract the further spread of the coronavirus. If you participate in an ongoing course or seminar, your instructor will inform you whether the course will transition to an online format. Examinations that require the student’s attendance at the university will not take place at least until 24 April 2020. This implies that all written exams will be postponed to a later date. In due time, the instructors of courses with postponed exams will contact their students with updates on rescheduling of the exam. In urgent individual cases, the examiners may decide in agreement with the students concerned whether an oral examination may be conducted via video conference. Please contact the instructor of a given course if your individual case does not allow you to wait for the results of an exam that is re-scheduled at a date after 24 April. The processing times of ongoing qualification papers (such as term papers, Bachelor’s thesis, Master’s thesis, state examination thesis) will be adjusted. I.e., your deadline for submission of your thesis will be postponed according to the closing period. If you want to submit a thesis during the closing, please send an electronic version in PDF format to the examination office and to your reviewers. You will have to hand in the written copies, following the usual procedure, after re opening of the university. Regarding the upcoming summer semester, we have the […]

Aktuelle Entscheidungen zur Coronapandemie

1) Der Beginn der Lehrveranstaltungen im kommenden Sommersemester wird vom 6. April auf den 4. Mai 2020 verschoben, ohne dass die Vorlesungszeit nach hinten verlängert werden soll. 2) Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in den vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebieten des Coronavirus (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), zuletzt erweitert um die französische Region Grand Est, wird der Zugang zu den Standorten der Universität bis auf Weiteres nicht gestattet. Für Personen, die aus einem der Risikogebiete zurückkehren, gilt weiterhin die Pflicht zu einer 14-tägigen Absenz von den Standorten der Universität. 3) Des Prüfungssekretariates und die Studienkoordination der Informatikprogramme und der GradSchool bieten nur dann eine persönliche Beratung an, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Die regulären Sprechstunden finden bis auf weiteres nicht statt. Angelegenheiten und mögliche Termine sollten per E Mail oder Telefon (siehe Kontakte auf www.ps-mint.uni-saarland.de) für das Prüfungsssekretaruat oder per E-Mail (studium@cs.uni-saarland.de) für die Studienkoordination besprochen werden. Danach werden Sie über das weitere Vorgehen informiert. Werden Sie auf der UdS-Webseite eine Zusammenfassung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema finden. Anfragen und Anmerkungen können Sie gern an krisenstab@uni-saarland.de senden.